Datum:
20. Jan. 2026
Von:
Vera Schulz

Am 3. März wählt der Pfarrgemeinderat vier neue Mitglieder in den Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist.
Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?
Wahlvorschläge können bis 10. Februar 2026 im Zentralbüro der Pfarrei Hl. Edith Stein, im Treff 15, 54296 eingereicht werden. Bitte geben Sie das ausgefüllte Formular mit den dazu benötigten Unterschriften in einem verschlossenen Umschlag ab.